"Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Andreas Herrmann
Söltener Landweg 65
46284 Dorsten
Tel.: 02362 819585

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Hydraulischer Abgleich nach Verfahren  A und
für Förderanträge bei der KfW oder BAFA


Sie möchten Fördermaßnahmen bei der KfW oder BAFA beantragen oder mit hoher
Qualität ihre Ziele auf der Baustelle erreichen. Mit unseren Berechnungen und
Auslegungen haben Sie die Planung im Griff und erhalten ein effizientes
Heizungssystem.

Die Berechnung und Dokumentation vom hydraulischen Abgleich nach Verfahren A oder B
werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verlangt. Der hydraulische Abgleich ist notwendig
um die Heizanlage zu optimieren und den Energieverbrauch zu senken.

Beim Verfahren B erhalten Sie eine Raumweise Heizlast in Anlehnung an die DIN EN 12831 und den
hydraulischen Abgleich. Ein hydraulischer Abgleich ist bei einer
neuen Heizungsanlage immer Pflicht.


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