"Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Andreas Herrmann
Söltener Landweg 65
46284 Dorsten
Tel.: 02362 819585

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Energieausweis Wohnbau

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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für jedes Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden muss (Klicken Sie auf  Musterausweis,  Quelle: Dena / BMVBS). Allerdings muss dieser nur vorgelegt werden, wenn ein Gebäude vermietet oder verkauft wird, deshalb macht eine Ausstellung auch nur in diesen Fällen Sinn. Der Energieausweis gilt nämlich nicht für alle Zeiten, seine Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre festgelegt.

Grundsätz
lich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs und auf der Basis des errechneten Energiebedarfs des Gebäudes. Welcher Ausweis für welches Gebäude erforderlich ist, kann folgender Grafik entnommen werden:

Der Verbrauchsausweis ist wohl wesentlich günstiger zu haben als der Bedarfsausweis, jedoch sagt er schlussendlich sehr wenig über das Gebäude aus, er spiegelt vielmehr das Nutzerverhalten des Bewohners wider. Sehr sparsames Nutzerverhalten kann zu einer zu positiven Einstufung des Gebäudes führen, der Käufer oder Mieter wird somit getäuscht.

Der Bedarfsausweis ist wesentlich aufwendiger in der Berechnung und kostet somit mehr, er schafft aber eine Grundlage, um die energetische Qualität von Gebäuden unabhängig vom Standort und vom Verhalten des Nutzers zu vergleichen. Rückschlüsse auf den tatsächlich zu erwartenden lassen sich aufgrund des standardisierten Berechnungsverfahrens allerdings nicht direkt ableiten, hier helfen die Angaben zum tatsächlichen Verbrauch, die auch in dieser Ausweisform angegeben werden können weiter.

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