"Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Andreas Herrmann
Söltener Landweg 65
46284 Dorsten
Tel.: 02362 819585

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Vor-Ort-Beratung

Attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
 
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit einen umfangreichen Beratungsbericht mit mehreren Sanierungsvarianten incl. Wirtschaftlichkeitsberechnung und -Vergleich für Ihr Gebäude:
Richtlinien und Fördersätze für Wohngebäude!
Richtlinen Fördersätze für Nichtwohngebäude!


 
In der Regel läuft es wie folgt ab:
Wir nehmen das Wohngebäude bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein. Dabei ermittelt wir die wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen und Keller) sowie die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung).
Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie einen schriftlichen Energieberatungsbericht. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein energetisches Sanierungskonzept; es enthält Vorschläge, wie Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken können. Es werden dabei sowohl die Sanierungskosten als auch die Wirtschaftlichkeit abgeschätzt, Fördermöglichkeiten genannt.
Den Beratungsbericht händigen wir an Sie aus und erläutern Ihnen in einem abschließenden Gespräch die darin enthaltenen Vorschläge für eine energetische Sanierung.


Als "Vor-Ort-Energieberater",  bin ich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet.