Energieberatung für effizientes, nachhaltiges und komfortables Wohnen
 

Andreas Herrmann
Söltener Landweg 65
46284 Dorsten
Tel.: 02362 819585
 

 


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Energieausweis für Gebäude – Pflicht, Varianten und Bedeutung

Ein Energieausweis ist unverzichtbar für Eigentümer, Vermieter und Käufer von Immobilien. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und schafft Transparenz beim Immobilienverkauf oder bei der Vermietung. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und dient als offizieller Nachweis der Energieeffizienz.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Laut § 80 und § 88 GEG besteht eine Ausstellungspflicht für Energieausweise, wenn:

  • ein Gebäude neu errichtet, geändert oder erweitert wird,
  • eine Wohnung oder Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird.

Der Energieausweis muss bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wenn ein gültiger Energieausweis vorliegt, müssen folgende Angaben in jeder Immobilienanzeige enthalten sein:

  • Energieverbrauch oder Energiebedarf
  • Energieeffizienzklasse
  • Wesentlicher Energieträger für die Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes

Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und erhöhen die Vergleichbarkeit für Interessenten.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises ist in § 88 GEG geregelt. Nur qualifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise für Gebäude erstellen. So wird sichergestellt, dass alle Berechnungen und Bewertungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, die sich in ihrer Grundlage unterscheiden:

Energiebedarfsausweis

  • Basierend auf einer theoretischen Berechnung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes
  • Berücksichtigt Dämmung, Heizung, Fenster und Bauweise
  • Pflicht bei Neubauten, größeren Umbauten oder Altbauten ohne Verbrauchsdaten
  • Bietet ein objektives Bild unabhängig vom Nutzerverhalten

Energieverbrauchsausweis

  • Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
  • Witterungsbereinigt zur besseren Vergleichbarkeit
  • Kann bei bestehenden Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten genutzt werden
  • Einfachere und oft kostengünstigere Variante

Gemischt genutzte Gebäude

Bei gemischt genutzten Gebäuden (z. B. Wohn- und Geschäftshäusern) wird der Energieausweis für jeden Gebäudeteil separat erstellt – getrennt nach Wohn- und Nichtwohnbereich.

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Der Energieausweis sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit bei Immobilien. Er hilft Eigentümern, Käufern und Mietern, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen und mögliche Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen. Ein aktueller Energieausweis ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für nachhaltiges und energieeffizientes Wohnen.

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