Gebäudemodernisierungsgesetz – was Eigentümer wissen sollten
Die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden 2020 im damaligen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.
2026 wurde das Gebäudeenergierecht erneut geändert. Seit dem 29. Juli 2026 trägt das Gesetz die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Gleichzeitig wurden insbesondere die Vorgaben für den Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen neu geregelt.
Für Eigentümer bleiben energetische Anforderungen bei Neubau, Sanierung und Modernisierung weiterhin relevant.
Was regelt das Gebäudeenergierecht?
Die gesetzlichen Vorgaben betreffen unter anderem:
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energetische Anforderungen an Neubauten
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Sanierung von Bestandsgebäuden
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Wärmeschutz der Gebäudehülle
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Heizungs- und Anlagentechnik
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Energieausweise
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bestimmte Nachrüstpflichten
Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt vom Gebäude und der geplanten Maßnahme ab. Das GModG umfasst weiterhin sowohl Gebäude als auch deren Heizungs-, Kühl-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und Warmwassertechnik.
Anforderungen bei einer Sanierung
Wer Bauteile eines bestehenden Gebäudes erneuert oder verändert, muss gegebenenfalls energetische Mindestanforderungen beachten.
Das kann beispielsweise betreffen:
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Dach
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Außenwände
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Fenster und Außentüren
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oberste Geschossdecke
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Heizungsanlage
Nicht jede kleinere Reparatur führt automatisch zu umfangreichen energetischen Pflichten. Entscheidend sind Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme.
Was hat sich bei Heizungen geändert?
Hier würde ich deinen Text präziser formulieren.
Die bisherige einheitliche Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung ist entfallen. Eigentümer haben dadurch mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.
Je nach Gebäude kommen beispielsweise infrage:
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Wärmepumpe
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Wärmenetz oder Fernwärme
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Biomasseheizung
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Hybridheizung
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Gas- oder Ölheizung
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Solarthermie
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elektrische Heizsysteme
Die gesetzliche Zulässigkeit allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, welche Lösung langfristig wirtschaftlich und energetisch sinnvoll ist.
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden
Eine bestehende und funktionsfähige Heizung muss nicht allein aufgrund der gesetzlichen Änderungen ausgetauscht werden.
Öl- und Gasheizungen können grundsätzlich weiterhin betrieben und repariert werden. Auch der Neueinbau solcher Heizungen ist grundsätzlich möglich. Für neu eingebaute Anlagen und die verwendeten Brennstoffe gelten jedoch besondere Anforderungen.
Gerade bei fossilen Heizsystemen sollten deshalb die langfristige Entwicklung der Energiekosten und zukünftige Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe berücksichtigt werden.
Kommunale Wärmeplanung bleibt wichtig
Die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, wie die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig entwickelt werden kann.
Dabei kann beispielsweise betrachtet werden, welche Gebiete zukünftig für:
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Wärmenetze
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dezentrale Heizlösungen
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andere Wärmeversorgungsarten
geeignet sein könnten.
Ein kommunaler Wärmeplan bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Gebäude einen Wärmenetzanschluss erhält.
Energieeffizienz bleibt ein wichtiges Thema
Unabhängig von den Änderungen der Heizungsregelungen bleibt der energetische Zustand eines Gebäudes entscheidend.
Eine gut gedämmte Gebäudehülle, passende Heizflächen und ein geringer Wärmebedarf können den Energieverbrauch reduzieren und die Auswahl effizienter Heizsysteme erleichtern.
Deshalb sollten Gebäudehülle und Heiztechnik möglichst als Gesamtsystem betrachtet werden.
Was sollten Eigentümer beachten?
Vor größeren Sanierungen oder einem Heizungstausch sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
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energetischer Zustand des Gebäudes
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Wärmebedarf
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Zustand von Dach, Fassade und Fenstern
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vorhandene Heizflächen
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mögliche zukünftige Wärmeversorgung
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Investitions- und Betriebskosten
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aktuelle Fördermöglichkeiten
Da sich gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen ändern können, ist für ein konkretes Vorhaben immer der aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Planung maßgeblich.
Stand der Informationen: 24. August 2026