Banner - Andreas Herrmann
Bild/Logo
Willkommen bei Ihrem Energieberater
Wir helfen Ihnen, Energie zu sparen, Kosten zu senken und die Umwelt zu schützen. Profitieren Sie von unserer Expertise in energetischer Sanierung, Fördermitteln und Energieeffizienz.
Andreas Herrmann
Söltener Landweg 65
46284 Dorsten

Tel.: 02362 819585
Sie befinden sich hier: >> Leistungen >>

Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Für wen ist es Pflicht?


Gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU gelten, verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Konkret betrifft dies:
  • Großunternehmen: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder, falls weniger als 250 Mitarbeiter, mit einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Bilanzsumme von über 43 Mio. €. 
  • Öffentliche Unternehmen: Auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, sofern sie überwiegend nicht hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, unterliegen der Pflicht.                                                                         
Exemplarisch gilt:

Unternehmen, die nicht über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001 oder EMAS) verfügen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Dieses Audit dient dazu, den Gesamtenergieverbrauch (mindestens 90 % der relevanten Energieflüsse) systematisch zu erfassen und Einsparpotenziale zu identifizieren.

Was leistet ein Energieaudit?

Ein Audit nach DIN EN 16247-1 umfasst:

Datenaufnahme und Analyse:
Erfassung von Betriebsdaten, Verbrauchswerten und Lastprofilen.

Vor-Ort-Inspektion:
Begehungen zur Bewertung von Anlagen, Gebäuden und Prozessen.

Ermittlung von Einsparpotenzialen:
Analyse der Energieflüsse zur Identifizierung von Maßnahmen, die zu einer verbesserten energiebezogenen Leistung führen können.

Erstellung eines Auditberichts:
Dokumentation der Ergebnisse inklusive wirtschaftlicher Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen.



Kontaktieren Sie uns unverbindlich