Energieaudit nach DIN EN 16247-1 in Dorsten

Energieverbrauch analysieren, Kosten senken und wirtschaftliche Einsparpotenziale erkennen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ermöglicht Unternehmen eine systematische Analyse ihres Energieeinsatzes und ihrer Energieverbräuche. Ziel ist es, wesentliche Energieverbrauchsbereiche zu identifizieren, Energieflüsse transparent darzustellen und technisch sowie wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz abzuleiten.

Als zertifizierter Gebäudeenergieberater (HWK) unterstütze ich Unternehmen bei der energetischen Analyse von Gebäuden und betrieblichen Energieverbräuchen in Dorsten und Umgebung. Dabei werden die für das Audit relevanten Energieeinsätze strukturiert erfasst, bewertet und mögliche Effizienzmaßnahmen nachvollziehbar dargestellt.

Je nach Unternehmen können neben Gebäuden und Anlagentechnik beispielsweise auch Beleuchtung, Lüftung, Wärme- und Kälteversorgung, Produktionsanlagen, Druckluft, elektrische Verbraucher sowie weitere relevante Energieverbrauchsbereiche betrachtet werden.

Mein Tätigkeitsgebiet umfasst neben Dorsten unter anderem Marl, Gladbeck, Bottrop, Haltern am See, Schermbeck, Raesfeld, Recklinghausen, Herten und Gelsenkirchen sowie den gesamten Kreis Recklinghausen.


Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs eines Unternehmens oder einer Organisation.

Ziel ist es, die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche transparent darzustellen, Energieflüsse zu analysieren und technisch sowie wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren.

Im Rahmen eines Energieaudits können unter anderem betrachtet werden:

  • Gebäude und Gebäudehülle

  • Heizungsanlagen

  • Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Wärme- und Kälteversorgung

  • Beleuchtung

  • Warmwasserbereitung

  • Produktionsanlagen

  • Druckluftanlagen

  • elektrische Verbraucher

  • betriebliche Energieverbraucher

  • Energieverbrauchsdaten und Lastprofile

  • relevante Betriebsabläufe

Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und in einem Auditbericht zusammengefasst.


Warum ist ein Energieaudit sinnvoll?

Ein Energieaudit schafft Transparenz über den Energieeinsatz eines Unternehmens und liefert eine fundierte Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.

Es kann Unternehmen dabei helfen:

  • wesentliche Energieverbraucher zu identifizieren,

  • Energieverluste und Einsparpotenziale aufzudecken,

  • Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten zu erkennen

  • Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich zu bewerten,

  • technische Anlagen effizienter zu betreiben,

  • Investitionen gezielt zu planen,

  • Energieeffizienzmaßnahmen zu priorisieren,

  • CO2-Emissionen zu reduzieren,

  • die betriebliche Energieeffizienz langfristig zu verbessern.

Nicht immer sind dafür umfangreiche Investitionen erforderlich. Auch organisatorische oder technische Optimierungen können zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen.


Für welche Unternehmen eignet sich ein Energieaudit?

Ein Energieaudit kann für Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen sinnvoll sein, beispielsweise für:

  • Produktionsbetriebe

  • Handwerksunternehmen

  • Büro- und Verwaltungsbetriebe

  • Logistikunternehmen

  • Einzelhandel

  • Hotels und Gastronomie

  • Arztpraxen und Gesundheitsbetriebe

  • Pflegeeinrichtungen

  • Gewerbe- und Industriebetriebe

  • kommunale Einrichtungen

  • Vereine und Organisationen

Jedes Unternehmen besitzt eine individuelle Energieverbrauchsstruktur. Deshalb wird das Energieaudit auf die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten und relevanten Energieverbrauchsbereiche abgestimmt.


Freiwilliges Energieaudit und gesetzliche Anforderungen

Ein Energieaudit kann freiwillig durchgeführt werden, um Energieverbräuche transparent zu machen, wirtschaftliche Einsparpotenziale zu identifizieren und zukünftige Investitionen fundiert zu planen.

Darüber hinaus können Unternehmen abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen Verpflichtungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) unterliegen.

Für gesetzlich vorgeschriebene Energieaudits gelten besondere Anforderungen an Durchführung, Datengrundlage, Untersuchungsumfang, Wirtschaftlichkeitsbewertung, Dokumentation und Qualifikation der durchführenden Person.

Ob für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung besteht und welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, sollte anhand der aktuellen Unternehmens- und Energieverbrauchsdaten individuell geprüft werden.


Anforderungen an ein Energieaudit nach EDL-G

Bei einem gesetzlich verpflichtenden Energieaudit nach EDL-G sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen.

Das Energieaudit muss unter anderem:

  • den gesetzlichen Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Ausgabe November 2022 entsprechen,

  • auf aktuellen und belegbaren Energieverbrauchs- und Betriebsdaten basieren,

  • relevante Lastprofile berücksichtigen,

  • den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens erfassen,

  • mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens untersuchen,

  • wesentliche Energieverbrauchsbereiche analysieren,

  • technisch mögliche Energieeffizienzmaßnahmen identifizieren,

  • die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen bewerten,

  • nachvollziehbar dokumentiert werden.

Welche Anforderungen für das jeweilige Unternehmen gelten, wird im Rahmen der Vorbereitung des Energieaudits individuell geprüft.


So läuft ein Energieaudit ab

1. Einleitender Kontakt und Auftaktgespräch

Gemeinsam werden Ziele, Umfang, Ansprechpartner und organisatorische Rahmenbedingungen des Energieaudits festgelegt.

2. Datenerfassung

Die relevanten Energieverbräuche, Energieträger, Verbrauchsdaten, Lastprofile, Gebäudeinformationen und technischen Anlagen werden erfasst und ausgewertet.

3. Vor-Ort-Begehung

Die relevanten Gebäude, technischen Anlagen und Energieverbrauchsbereiche werden vor Ort betrachtet. Dadurch können die vorhandenen Betriebsbedingungen und mögliche Einsparpotenziale besser bewertet werden.

4. Energetische Analyse

Die erhobenen Daten werden ausgewertet und wesentliche Energieverbrauchsbereiche identifiziert. Anschließend werden mögliche technische und organisatorische Energieeffizienzmaßnahmen untersucht.

5. Wirtschaftlichkeitsbewertung

Geeignete Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer energetischen Wirkung und Wirtschaftlichkeit bewertet. Dadurch erhält das Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für mögliche Investitionen.

6. Auditbericht

Die Ergebnisse des Energieaudits, die analysierten Energieverbrauchsbereiche und die identifizierten Effizienzmaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

7. Abschlussbesprechung

Die Ergebnisse des Energieaudits werden gemeinsam besprochen. Dabei erläutere ich die identifizierten Einsparpotenziale und mögliche weitere Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für ein aussagekräftiges Energieaudit werden je nach Unternehmen verschiedene Informationen benötigt.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Energieabrechnungen

  • Strom- und Gasverbräuche

  • Verbrauchsdaten weiterer Energieträger

  • Lastgangdaten

  • Gebäudepläne und Flächenangaben

  • Informationen zur Heizungsanlage

  • Angaben zu Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Informationen zu Produktionsanlagen

  • Betriebs- und Nutzungszeiten

  • technische Daten relevanter Anlagen

  • vorhandene Mess- und Verbrauchsdaten

  • Informationen zu bereits durchgeführten Effizienzmaßnahmen

Welche Daten tatsächlich benötigt werden, hängt von der Energieverbrauchsstruktur und dem vereinbarten Umfang des Energieaudits ab.


Mein Leistungsumfang

Im Rahmen eines Energieaudits unterstütze ich Sie unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Erstberatung und Abstimmung des Auditumfangs

  • Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs

  • Auswertung von Verbrauchs- und Betriebsdaten

  • Aufnahme relevanter Gebäude und Anlagen

  • Vor-Ort-Begehung

  • Bewertung technischer Anlagen

  • Identifikation wesentlicher Energieverbrauchsbereiche

  • Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen

  • technische Bewertung möglicher Effizienzmaßnahmen

  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geeigneter Maßnahmen

  • Erstellung des Auditberichts

  • Abschlussbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse

  • Unterstützung bei der weiteren energetischen Planung

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den individuellen Anforderungen und der Energieverbrauchsstruktur Ihres Unternehmens.


Typische Maßnahmen nach einem Energieaudit

Abhängig vom Unternehmen können beispielsweise folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Optimierung von Heizungsanlagen

  • hydraulischer Abgleich

  • Optimierung der Wärme- und Kälteversorgung

  • Modernisierung der Beleuchtung

  • Verbesserung der Gebäudehülle

  • Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Austausch ineffizienter technischer Anlagen

  • Optimierung von Druckluftsystemen

  • Prüfung des sinnvollen Einsatzes erneuerbarer Energien

  • Einführung oder Verbesserung eines Energiemonitorings

  • Optimierung von Betriebszeiten und Betriebsabläufen

  • Verbesserung der Regelungs- und Steuerungstechnik

Welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab.


Energieaudit und Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Neben den Anforderungen des EDL-G können sich für Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ergeben.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind grundsätzlich verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.

Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh können zusätzlich Verpflichtungen zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für gesetzlich erfasste, als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen bestehen.

Welche gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt vom Unternehmen, dem Energieverbrauch und den jeweiligen Voraussetzungen ab.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ziel eines Energieaudits?

Ein Energieaudit dient dazu, den Energieeinsatz eines Unternehmens systematisch zu analysieren, wesentliche Energieverbraucher zu identifizieren und technisch sowie wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen.

Ist ein Energieaudit nur für große Unternehmen geeignet?

Nein. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können freiwillig von einer strukturierten Analyse ihres Energieverbrauchs und der Identifikation wirtschaftlicher Einsparpotenziale profitieren.

Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits besteht, muss davon getrennt betrachtet und anhand der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Wie oft muss ein verpflichtendes Energieaudit durchgeführt werden?

Soweit eine Verpflichtung nach dem EDL-G besteht und keine gesetzliche Ausnahme oder Befreiung greift, ist grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen.

Muss jede empfohlene Maßnahme umgesetzt werden?

Ein Energieaudit identifiziert und bewertet mögliche Energieeffizienzmaßnahmen. Ob und welche Maßnahmen umgesetzt werden, hängt von den betrieblichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Dabei ist zu beachten, dass sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften – insbesondere dem Energieeffizienzgesetz – zusätzliche Verpflichtungen ergeben können.

Gibt es zusätzliche Anforderungen nach dem Energieeffizienzgesetz?

Ja. Abhängig vom durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch können Unternehmen zusätzlichen Anforderungen nach dem Energieeffizienzgesetz unterliegen. Dazu können beispielsweise Energie- oder Umweltmanagementsysteme sowie Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen gehören.

Werden Fördermöglichkeiten berücksichtigt?

Soweit relevant, weise ich auf mögliche Förderprogramme und ergänzende Beratungsangebote hin. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.


Passende Leistungen

Das Energieaudit lässt sich je nach Vorhaben mit weiteren Leistungen sinnvoll kombinieren:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude

  • Energieausweis für Nichtwohngebäude

  • Wärmeschutznachweis nach GEG

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

  • hydraulischer Abgleich

  • Heizflächenauslegung

  • energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Fördermittelberatung


Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie möchten den Energieverbrauch Ihres Unternehmens analysieren und wirtschaftliche Einsparpotenziale identifizieren?

Gerne unterstütze ich Sie bei der systematischen Analyse Ihrer Energieverbräuche und zeige Ihnen technisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz auf.

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