Energieausweis für Nichtwohngebäude in Dorsten und NRW. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Gewerbe-, Büro- und Betriebsgebäude fachgerecht erstellen lassen.

Energieausweis für Gewerbe- und Nichtwohngebäude fachgerecht erstellen lassen

Ein Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und macht dessen Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch transparent. Auch für Nichtwohngebäude kann ein Energieausweis insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung erforderlich sein.

Als Gebäudeenergieberater (HWK) erstelle ich Energieausweise für Nichtwohngebäude auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden die Besonderheiten des jeweiligen Gebäudes und seiner Nutzung berücksichtigt.

Von meinem Standort in Dorsten aus betreue ich Eigentümer, Unternehmen und Gewerbetreibende im Ruhrgebiet und – abhängig vom Projektumfang – auch in weiteren Teilen von NRW.


Energieausweis für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude unterscheiden sich bei der energetischen Bewertung deutlich von Wohngebäuden. Neben der Gebäudehülle können beispielsweise Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung eine Rolle spielen.

Zu den typischen Nichtwohngebäuden gehören beispielsweise:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbeimmobilien und Betriebsgebäude
  • Verkaufsstätten und Ladengeschäfte
  • Werkstätten
  • Produktionsgebäude
  • Lager- und Logistikgebäude
  • Praxis- und Dienstleistungsgebäude

Welche Angaben und Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gebäude, seiner Nutzung und der Art des Energieausweises ab.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude?

Grundsätzlich kommen auch bei Nichtwohngebäuden bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweise in Betracht. Welche Variante zulässig beziehungsweise für das betreffende Gebäude geeignet ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes rechnerisch bewertet. Hierfür werden unter anderem die Gebäudehülle, die Nutzung sowie die vorhandene Anlagentechnik berücksichtigt.

Der berechnete Energiebedarf ist damit nicht unmittelbar vom individuellen Verbrauch einzelner Nutzer abhängig.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den erfassten Energieverbrauchsdaten des Gebäudes über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum. Dabei müssen unter anderem die vorhandenen Verbrauchsdaten und die Anforderungen an deren Verwendbarkeit geprüft werden.

Ob ein Verbrauchsausweis erstellt werden kann, lässt sich daher erst nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen zuverlässig feststellen.


Berechnung nach DIN V 18599

Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die energetische Bewertung nach den hierfür geltenden Berechnungsverfahren. Eine wesentliche Grundlage ist die DIN V 18599.

Dabei wird das Gebäude nicht nur anhand seiner Außenbauteile betrachtet. Je nach Nutzung und technischer Ausstattung können verschiedene Bereiche der Gebäudetechnik in die energetische Bewertung einfließen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

Heizung · Warmwasserbereitung · Lüftung · Kühlung · Beleuchtung

Gerade bei größeren oder unterschiedlich genutzten Nichtwohngebäuden kann die energetische Bewertung deshalb deutlich umfangreicher sein als bei einem typischen Wohngebäude.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung eines Energieausweises werden je nach Gebäude unterschiedliche Angaben und Unterlagen benötigt. Hilfreich sind insbesondere Bauunterlagen, Grundrisse, Ansichten und Schnitte sowie Informationen über Bauteile und die vorhandene Anlagentechnik.

Bei einem Verbrauchsausweis werden zusätzlich geeignete Verbrauchsdaten benötigt.

Sollten Unterlagen fehlen oder Angaben unklar sein, klären wir gemeinsam, welche Informationen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.


Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Ein Energieausweis kann nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) insbesondere dann erforderlich sein, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird.

Welche Verpflichtungen im konkreten Fall bestehen und welcher Energieausweis erforderlich ist, hängt vom Gebäude und der jeweiligen Situation ab.

Der Energieausweis enthält außerdem die gesetzlich vorgesehenen energetischen Kennwerte und Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes.


Energieausweis und energetische Modernisierung

Ein Energieausweis dient in erster Linie der energetischen Einordnung eines Gebäudes. Er ersetzt jedoch keine umfassende Energieberatung oder Sanierungsplanung.

Wenn neben dem Energieausweis auch eine energetische Modernisierung geplant ist, können Gebäudehülle und Anlagentechnik weitergehend untersucht und mögliche Verbesserungsmaßnahmen betrachtet werden.

So lassen sich die reine Ausstellung eines Energieausweises und eine weiterführende energetische Beratung sinnvoll voneinander unterscheiden.


Energieausweis für Nichtwohngebäude in Dorsten, im Ruhrgebiet und in NRW

Ich erstelle Energieausweise für Nichtwohngebäude in Dorsten und im Ruhrgebiet. Abhängig von Art und Umfang des Projekts übernehme ich auch Aufträge in weiteren Teilen von Nordrhein-Westfalen.

Vor Beginn der Bearbeitung klären wir, um welches Gebäude es sich handelt, welcher Energieausweis benötigt wird und welche Unterlagen bereits vorhanden sind.


Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude anfragen

Sie benötigen einen Energieausweis für ein Bürogebäude, eine Gewerbeimmobilie, eine Werkstatt, eine Verkaufsstätte oder ein anderes Nichtwohngebäude?

Senden Sie mir zunächst einige Angaben zum Gebäude und zu Ihrem Anliegen. Anschließend kann ich einschätzen, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Bearbeitung erfolgen kann.

Energieberatung Andreas Herrmann
Gebäudeenergieberater (HWK)
Dorsten