Fördermöglichkeiten optimal nutzen – mit einer unabhängigen und fachgerechten Beratung.
Aktueller Stand: August 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderhöhen, Voraussetzungen und technische Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien.
Energetische Sanierungen, der Austausch einer Heizungsanlage oder die Modernisierung der Gebäudehülle sind Investitionen, die langfristig Energiekosten senken und den Wert einer Immobilie erhalten können. Staatliche Förderprogramme von KfW und BAFA können einen Teil dieser Investitionen unterstützen.
Mit den seit dem 21.07.2026 geltenden Förderbedingungen wurden wichtige Bestandteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst.
Als zertifizierter Gebäudeenergieberater (HWK) unterstütze ich private und gewerbliche Kunden bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme, der energetischen Planung sowie den erforderlichen technischen Nachweisen.
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst Dorsten, Marl, Gladbeck, Bottrop, Haltern am See, Schermbeck, Raesfeld, Recklinghausen, Herten und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen und Umgebung.
Ziel ist eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und förderfähige Umsetzung Ihrer geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Was hat sich bei der BEG-Förderung seit dem 21. Juli 2026 geändert?
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die grundsätzliche Struktur der Förderung bleibt bestehen:
Mit den neuen Förderbedingungen wurden unter anderem Fördersätze, Förderhöchstbeträge und Bonusregelungen angepasst.
Welche Förderung für ein konkretes Vorhaben möglich ist, hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme, den technischen Voraussetzungen und teilweise auch von der persönlichen Situation des Antragstellers ab.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21.07.2026 angepasst. Die grundsätzliche Aufteilung bleibt bestehen:
-
KfW: insbesondere Heizungsförderung sowie Förderung von Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude
-
BAFA: insbesondere weitere energetische Einzelmaßnahmen
-
BAFA-Energieberatung: Förderung der Energieberatung und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Fördersätze, Höchstbeträge und technische Voraussetzungen.
Neue Heizungsförderung seit 21.07.2026
Für private Eigentümer von Wohngebäuden beträgt die Grundförderung grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten.
Abhängig von der persönlichen Situation und der vorhandenen Heizungsanlage können weitere Bonusförderungen hinzukommen.
Die Grundförderung kann mit verschiedenen Bonusförderungen kombiniert werden. Der Gesamtfördersatz ist grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten einer Wohneinheit begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen kann die Obergrenze unter den geltenden Voraussetzungen bis zu 80 % betragen.
Zu den wichtigen Änderungen gehören unter anderem:
-
die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %
-
der bisherige Effizienzbonus entfällt
-
der Emissionsminderungszuschlag entfällt
-
der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 %
-
der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt
-
die maximal förderfähigen Kosten wurden angepasst
-
ab 2027 sind weitere Änderungen bei Förderhöchstbeträgen und Bonusregelungen vorgesehen
Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem von Gebäude, Heizungsanlage, Eigentumsverhältnissen, Nutzung und persönlichen Voraussetzungen ab.
Förderfähige Kosten bei der Heizungsförderung
Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes können seit dem 21.07.2026 zunächst bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Beträge:
-
1. Wohneinheit: bis zu 28.000 €
-
2. bis 6. Wohneinheit: jeweils bis zu 15.000 €
-
ab der 7. Wohneinheit: jeweils bis zu 8.000 €
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.
Deshalb ist bei geplanten Heizungsmodernisierungen eine frühzeitige Prüfung der aktuellen Förderbedingungen sinnvoll.
Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer
Zusätzlich zur Grundförderung können selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen weitere Bonusförderungen erhalten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis zum 31.01.2027 zunächst 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Auch der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt. Abhängig vom maßgeblichen Haushaltsjahreseinkommen können selbstnutzende Eigentümer zusätzlich erhalten:
-
bis 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen: 40 % Einkommensbonus
-
bis 40.000 € Haushaltsjahreseinkommen: 30 % Einkommensbonus
-
bis 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen: 10 % Einkommensbonus
Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 Euro.
Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen kann sich dadurch eine hohe Gesamtförderung ergeben. Welche Boni miteinander kombiniert werden können und welcher Fördersatz im konkreten Fall möglich ist, sollte individuell geprüft werden.
Warum ist eine Fördermittelberatung sinnvoll?
Förderprogramme enthalten technische und formale Anforderungen. Fehler bei Planung, Antragstellung oder Auftragsvergabe können dazu führen, dass eine Förderung reduziert wird oder nicht in Anspruch genommen werden kann.
Eine frühzeitige Fördermittelberatung hilft dabei,
-
geeignete Förderprogramme zu identifizieren,
-
Fördermöglichkeiten miteinander zu vergleichen,
-
technische Mindestanforderungen einzuhalten,
-
erforderliche energetische Nachweise rechtzeitig zu erstellen,
-
Investitionen wirtschaftlich zu planen,
-
Fristen und Verfahrensabläufe zu berücksichtigen,
-
unnötige Planungs- und Antragsfehler zu vermeiden.
Gerade aufgrund der seit dem 21.07.2026 geltenden Änderungen empfiehlt es sich, die Förderfähigkeit vor Umsetzung einer Maßnahme individuell prüfen zu lassen.
Welche energetischen Maßnahmen können gefördert werden?
Abhängig vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und dem jeweiligen Förderprogramm können unter anderem folgende Maßnahmen förderfähig sein:
-
Dämmung von Außenwänden
-
Dachdämmung und energetische Dachsanierung
-
Dämmung von Kellerdecken und Geschossdecken
-
Austausch energetisch schlechter Fenster und Außentüren
-
Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen
-
Wärmepumpen
-
Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
-
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
-
Heizungsoptimierung
-
energetische Fachplanung
-
Baubegleitung
-
energetische Sanierung zum Effizienzhaus
-
energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Wichtig: Nicht jede Maßnahme und nicht jeder Kostenbestandteil ist automatisch förderfähig. Die jeweiligen technischen Mindestanforderungen und Förderbedingungen müssen eingehalten werden.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und Förderung
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie ein Wohngebäude schrittweise energetisch modernisiert werden kann.
Für bestimmte förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie bei der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Seit dem 21.07.2026 ist der Bonus zusätzlich an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt. Dieses entspricht grundsätzlich der jeweiligen Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP-Bonus, beträgt jedoch mindestens 30.000 Euro je Antrag. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der dieses Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
Ob der iSFP-Bonus für eine geplante Sanierungsmaßnahme genutzt werden kann, sollte deshalb vor der Umsetzung individuell geprüft werden.
Förderung für Effizienzhaus-Sanierungen
Die Tilgungszuschüsse wurden zum 21.07.2026 reduziert; außerdem wurden einzelne Bonusregelungen angepasst.
Bei Wohngebäuden können für förderfähige Sanierungen Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich sein.
Gefördert werden seit dem 21.07.2026 bestimmte Effizienzhaus-Stufen, darunter:
Die Tilgungszuschüsse und einzelne Bonusregelungen wurden gegenüber den vorherigen Förderbedingungen verändert.
Bei einer geplanten Komplettsanierung sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, ob eine Effizienzhaus-Sanierung oder eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen wirtschaftlich günstiger ist.
Förderung für Nichtwohngebäude und Unternehmen
Auch für Nichtwohngebäude bestehen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und Heizungsmodernisierungen.
Für die umfassende Sanierung eines bestehenden Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude können über die KfW – abhängig von den jeweiligen Fördervoraussetzungen – Förderkredite von bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung stehen.
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizungsanlage in einem bestehenden Nichtwohngebäude können Unternehmen, Contractoren und andere Investoren im Rahmen der KfW-Heizungsförderung grundsätzlich eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten erhalten. Die maximal förderfähigen Kosten richten sich dabei nach der beheizten Nettogrundfläche des Gebäudes.
Dazu können beispielsweise gehören:
-
energetische Sanierung der Gebäudehülle
-
Heizungsmodernisierung
-
Wärmepumpen
-
Lüftungs- und Anlagentechnik
-
Effizienzgebäude-Sanierung
-
energetische Fachplanung und Baubegleitung
Auch hier wurden die Förderbedingungen zum 21.07.2026 angepasst.
Unternehmen sollten deshalb vor größeren energetischen Investitionen prüfen, welche Förderprogramme und technischen Anforderungen für das jeweilige Gebäude relevant sind.
So läuft die Fördermittelberatung ab
1. Erstberatung
Ich bespreche mit Ihnen Ihr Gebäude, die geplanten Maßnahmen und Ihre Ziele.
2. Prüfung der Förderfähigkeit
Die technischen Voraussetzungen und Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme werden geprüft.
3. Energetische Planung
Auf Grundlage des Gebäudes und Ihrer Ziele entwickle ich eine technisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung.
Falls erforderlich, werden energetische Berechnungen und Nachweise erstellt.
4. Vorbereitung der Förderunterlagen
Ich unterstütze Sie bei den erforderlichen technischen Unterlagen und Nachweisen für das jeweilige Förderprogramm.
5. Fachplanung und Baubegleitung
Auf Wunsch begleite ich die energetische Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen meiner Leistungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Gebäude und Maßnahme können beispielsweise folgende Unterlagen erforderlich sein:
-
Grundrisse und Bauzeichnungen
-
Angaben zu Baujahr und Gebäude
-
Informationen zum energetischen Zustand
-
Angaben zur vorhandenen Heizungsanlage
-
Angebote der ausführenden Fachunternehmen
-
Angaben zu geplanten Sanierungsmaßnahmen
-
vorhandene Energieausweise
-
vorhandene energetische Berechnungen und Nachweise
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, klären wir individuell für Ihr Vorhaben.
Unsere Leistungen rund um Sanierung und Förderung
Neben der Fördermittelberatung bieten wir unter anderem:
Häufig gestellte Fragen zur Förderung
Muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden?
Die Förderprogramme enthalten konkrete Vorgaben dazu, wann Verträge abgeschlossen, Anträge gestellt und Maßnahmen begonnen werden dürfen.
Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen muss vor der Antragstellung grundsätzlich bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten. Der Förderantrag ist vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn zu stellen. Mit den Arbeiten vor Ort darf grundsätzlich erst nach Antragstellung begonnen werden.
Deshalb sollte der Förderablauf vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Je nach Maßnahme können verschiedene Förderbausteine miteinander kombiniert werden. Dabei müssen jedoch Fördergrenzen und Kombinationsregeln berücksichtigt werden.
Ich prüfe individuell, welche Kombination für Ihr Vorhaben möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wird eine Wärmepumpe weiterhin gefördert?
Ja. Wärmepumpen können weiterhin über die BEG-Heizungsförderung gefördert werden, sofern die jeweiligen technischen und sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Die konkreten Fördermöglichkeiten hängen von der Anlage, dem Gebäude und den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers ab.
Kann ich auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen?
Ja. Neben umfassenden Effizienzhaus-Sanierungen können auch einzelne energetische Maßnahmen gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, bestimmte Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen technischen und sonstigen Förderbedingungen erfüllt werden.
Können sich die Förderbedingungen erneut ändern?
Ja. Förderprogramme, Fördersätze, technische Mindestanforderungen und verfügbare Haushaltsmittel können sich ändern.
Deshalb prüfe ich bei jedem Projekt die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen.
Fördermittelberatung in Dorsten und Umgebung
Sie planen eine energetische Sanierung, möchten Ihre Heizung modernisieren oder wissen nicht, welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt?
Als zertifizierter Gebäudeenergieberater (HWK) unterstütze ich private und gewerbliche Kunden bei der Fördermittelberatung in Dorsten und Umgebung. Gemeinsam prüfen wir, welche aktuellen Fördermöglichkeiten von BAFA und KfW für Ihre energetische Sanierung oder Heizungsmodernisierung infrage kommen und welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst neben Dorsten unter anderem Marl, Gladbeck, Bottrop, Haltern am See, Schermbeck, Raesfeld, Recklinghausen, Herten und Gelsenkirchen sowie den gesamten Kreis Recklinghausen.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie möchten wissen, welche BAFA- oder KfW-Förderung für Ihr Gebäude nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen möglich ist?
Lassen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig prüfen. So können Fördermöglichkeiten, technische Anforderungen und der richtige Ablauf bereits vor Beginn der geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden.
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung.
Gemeinsam entwickeln wir eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und möglichst förderfähige Lösung für Ihre energetische Modernisierung in Dorsten und Umgebung.
Hinweis: Die dargestellten Förderinformationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Förderzusage dar. Förderprogramme, Fördersätze, technische Anforderungen und Antragsbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Förderbedingungen von BAFA und KfW. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.